Sehr geehrte Herren,
aus gegebenem Anlass haben wir für Sie das Verfahren der Beantragung des Kurzarbeitergeldes nachfolgend dargestellt.
Ablaufplan Beantragung Kurzarbeitergeld:
- Mitarbeiter über Kurzarbeit informieren und (beigefügte) Genehmigung unterschreiben lassen
- Ggf. den Betriebsrat anrufen (falls vorhanden, dieser muss der Kurzarbeit zustimmen)
- Antrag auf Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
- diesen Antrag ausfüllen und an die ARGE schicken. (Online-Formular)
- – Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung. Bitte rufen Sie uns an! –
- ARGE entscheidet über den Antrag
- Wir benötigen den Bescheid der ARGE. (Stammnummer)
- Vollmacht für die ARGE (damit wir die Leistungsanträge für Sie stellen können)
- Anschließend stellen wir die Anträge monatlich mit der Lohnabrechnung.
Generelle Infos:
- Kurzarbeit muss schon eingetreten sein
- Überstunden müssen komplett abgebaut sein
- Vorjahresurlaub muss verbraucht sein, ansonsten ist dieser zuerst zu nehmen.
- Urlaub aus dem aktuellen Jahr muss geplant sein. Nicht verplanter Urlaub muss zur Vermeidung von Kurzarbeitergeld genommen werden.
- Die Arbeitnehmer müssen auch nach der Kurzarbeit weiter beschäftig werden, ansonsten wird das Geld zurückgefordert!!!
- Ausgeschlossene Arbeitnehmer: Teilnehmer/-innen an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen
- ACHTUNG: Nach Abschluss des Kurzarbeiterzeitraums prüft das Arbeitsamt die Anträge auf Richtigkeit und tatsächliche erfolgte Auszahlung an den Arbeitnehmer.
Höhe des KUG
Differenz des Nettosollentgelt und Istentgelt
- 67% für Arbeitnehmer mit Kind
- 60% für alle anderen Arbeitnehmer
Auszahlung des Kurzarbeitergeldes
- Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld über die Lohnabrechnung aus. Der AG bekommt das gezahlte Kurzarbeitergeld von der ARGE erstattet.
Corona-Hotline: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 030/ 186 151 515 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
Wir haben uns bei der Erstellung große Mühe gegeben. Trotz alledem können wir keinerlei Haftung dafür übernehmen, dass das jeweilige Dokument für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist.
Kurzarbeit – betriebliche Einheitsregelung
Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Ihr Norbert Schaab
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater