Sehr geehrte Herren,

aus gegebenem Anlass haben wir für Sie das Verfahren der Beantragung des Kurzarbeitergeldes nachfolgend dargestellt.

Ablaufplan Beantragung Kurzarbeitergeld:

  • Mitarbeiter über Kurzarbeit informieren und (beigefügte) Genehmigung unterschreiben lassen
  • Ggf. den Betriebsrat anrufen (falls vorhanden, dieser muss der Kurzarbeit zustimmen)
  • Antrag auf Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
  • diesen Antrag ausfüllen und an die ARGE schicken. (Online-Formular)
  • – Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung. Bitte rufen Sie uns an! –
  • ARGE entscheidet über den Antrag
  • Wir benötigen den Bescheid der ARGE. (Stammnummer)
  • Vollmacht für die ARGE (damit wir die Leistungsanträge für Sie stellen können)
  • Anschließend stellen wir die Anträge monatlich mit der Lohnabrechnung.

Generelle Infos:

  • Kurzarbeit muss schon eingetreten sein
  • Überstunden müssen komplett abgebaut sein
  • Vorjahresurlaub muss verbraucht sein, ansonsten ist dieser zuerst zu nehmen.
  • Urlaub aus dem aktuellen Jahr muss geplant sein. Nicht verplanter Urlaub muss zur Vermeidung von Kurzarbeitergeld genommen werden.
  • Die Arbeitnehmer müssen auch nach der Kurzarbeit weiter beschäftig werden, ansonsten wird das Geld zurückgefordert!!!
  • Ausgeschlossene Arbeitnehmer: Teilnehmer/-innen an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen
  • ACHTUNG: Nach Abschluss des Kurzarbeiterzeitraums prüft das Arbeitsamt die Anträge auf Richtigkeit und tatsächliche erfolgte Auszahlung an den Arbeitnehmer.

Höhe des KUG
Differenz des Nettosollentgelt und Istentgelt

  • 67% für Arbeitnehmer mit Kind
  • 60% für alle anderen Arbeitnehmer

Auszahlung des Kurzarbeitergeldes

  • Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld über die Lohnabrechnung aus. Der AG bekommt das gezahlte Kurzarbeitergeld von der ARGE erstattet.

Corona-Hotline: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 030/ 186 151 515 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
Wir haben uns bei der Erstellung große Mühe gegeben. Trotz alledem können wir keinerlei Haftung dafür übernehmen, dass das jeweilige Dokument für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist.

Kurzarbeit – betriebliche Einheitsregelung 

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Ihr Norbert Schaab
Diplom-Finanzwirt
Steuerberater