Sehr geehrte Damen und Herren, 

nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zu aktuellen Themen der Corona Krise: 

Informationen zu Entschädigungsanträgen wegen Betriebsschließungen

Nachdem die coronabedingten Betriebsschließungen wieder aufgehoben sind, stellt sich nun die Entschädigungsfrage gegenüber der öffentlichen Hand.

Unsere kooperierende Rechtsanwaltskanzlei, ETL-Rechtsanwälte, ist der Meinung, dass Entschädigungsansprüche aus § 56 IfSG herleitbar sein könnten und in jedem Fall ein entsprechender Antrag zur Wahrung und Geltendmachung der Ansprüche gestellt werden sollte.

Die Anträge auf Entschädigung nach dem IfSG müssen innerhalb von 3 Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit gestellt werden. Diese Frist endet für viele Unternehmen im Juni 2020. Die Antragstellung ist für fast alle Bundesländer online über die Webseite https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html möglich und kann durch Sie selbst mit geringem Aufwand vorgenommen werden.

Viele Unternehmen haben bereits Anträge gestellt. Zwar haben die zuständigen Stellen eine Vielzahl gestellter Anträge mit der Begründung erst einmal abgelehnt, dass die Ansprüche nicht von § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz) erfasst werden. Dennoch ist es ratsam zur Wahrung der Ansprüche einen entsprechenden Antrag zu stellen und gegen die eventuelle Ablehnung dann vorzugehen.

Gerne vermitteln wir Ihnen in diesen Fällen bei Bedarf den Kontakt zu unserer kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei, um mit einer juristisch sauberen Argumentation der Auffassung der Behörden zu widersprechen.

Unternehmensberatung: Wir unterstützen Sie in unternehmerischen Prozessen und helfen Ihnen durch unsere Beratung die Corona Krise zu bewältigen

Als Ihr Steuerberater haben wir zum einen fundiertes betriebswirtschaftliches Fachwissen und zum anderen einen tiefen Einblick in Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Daher können wir Ihnen unsere unternehmensberatenden Leistungen optimal anbieten und Sie stets erfolgsorientiert beraten.

Unser Beratungsspektrum umfasst sämtliche Aspekte der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Unternehmensplanung.

Hierzu gehören u.a.: Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen, Entwicklung von Finanzierungsstrategien, Planung der Unternehmensnachfolge, Verfahrensdokumentationen für das Belegmanagement oder Kassen nach GoBD, sogenannte Notfallordner sowie diverse weitere Beratungsthemen.

Zudem würden wir Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass unsere Leistungen weitestgehend staatlich gefördert werden. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten:

 

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz Maximaler Zuschuss
Jungunternehmen

(innerhalb von 2 Jahren nach Gründung)

Allgemeine und/oder Spezielle Beratung

4.000  EUR 50,00% 2.000  EUR
Bestandsunternehmen

(ab 3. Jahr nach Gründung)

Allgemeine und/oder Spezielle Beratung

3.000  EUR 50,00% 1.500  EUR
Unternehmen in Schwierigkeiten

(unabhängig von Unternehmensalter) :

3.000 EUR 90,00% 2.700 EUR
Phase 1: Unternehmenssicherungsberatung
Phase 2: Folgeberatung 3.000 EUR 90,00% 2.700 EUR

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie nicht nur in der Corona-Krise sehr gerne.

Ihr Julian Tönnesmann
Steuerberater
Bachelor of Arts (B.A.)