Aktuelle Informationen aus Steuern, Recht und Wirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach neuesten Informationen der Bundesregierung wird es folgende Regelungen zu Abschlagszahlungen geben:

Ab Ende November werden für Soloselbständige und Unternehmen Abschlagszahlungen gewährt.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
3. Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität der Antragstellenden vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Bleiben Sie gesund!

Ihr
Norbert Schaab
(Diplom-Finanzwirt, Steuerberater)