Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zu aktuellen Themen der Corona Krise:
USt Änderungen ab 01.07.2020
- Senkung der Steuersätze
Der Regelsteuersatz wird von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz wird von 7% auf 5% gesenkt.
- Anwendungszeitraum
Die Änderung / Neuregelung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.
Sonderregelungen für die Gastronomie
- Steuerermäßigung
Speisen die zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden unterliegen nun dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5%. Somit ist eine Differenzierung nach im Haus- und außer Hausverkauf nicht mehr notwendig.
Ausnahme: Getränke unterliegen weiterhin dem Umsatzsteuersatz von 16%.
Bei gleichbleibenden Bruttoverkaufspreisen ergibt sich hierdurch eine Erhöhung der Marge von 14% bzw. von 11%, bei Weitergabe der Steuerermäßigung an den Kunden.
- Gutscheinverkauf
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5% gilt auch für die Ausgabe von Einzweck-Gutscheinen (Leistung / Ort bereits vorgegeben), die im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 verkauft werden und für Mehrzweck-Gutscheinen (Leistung / Ort noch unbestimmt) die in diesem Zeitraum eingelöst werden.
Ausnahme: Verwendung des Gutscheins für Getränke = 16% Umsatzsteuersatz
- Begünstigte Unternehmen
Alle Firmen, die Restaurationsleistungen erbringen, dass können neben den klassischen wie
– Gaststätten, Restaurants
– Cafés
– Cateringunternehmen
auch andere wie
– Bäckereien, Metzgereien
– Hotels
– Kantinen, Mensen
sein.
- Anwendungszeitraum
Die Änderung / Neuregelung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021.
sofern im laufenden Jahr keine weiteren Änderungen beschlossen werden, gelten ab 01.01.2021 wieder die Steuersätze von 7% und 19%
Ihr Dirk Schulten
Steuerberater