Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zu aktuellen Themen der Corona Krise:

USt Änderungen ab 01.07.2020

  1. Senkung der Steuersätze

Der Regelsteuersatz wird von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz wird von 7% auf 5% gesenkt.

  1. Anwendungszeitraum

Die Änderung / Neuregelung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.

Sonderregelungen für die Gastronomie

  1. Steuerermäßigung

Speisen die zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden unterliegen nun dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5%. Somit ist eine Differenzierung nach im Haus- und außer Hausverkauf nicht mehr notwendig.

Ausnahme: Getränke unterliegen weiterhin dem Umsatzsteuersatz von 16%.

Bei gleichbleibenden Bruttoverkaufspreisen ergibt sich hierdurch eine Erhöhung der Marge von 14% bzw. von 11%, bei Weitergabe der Steuerermäßigung an den Kunden.

  1. Gutscheinverkauf

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5% gilt auch für die Ausgabe von Einzweck-Gutscheinen (Leistung / Ort bereits vorgegeben), die im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 verkauft werden und für Mehrzweck-Gutscheinen (Leistung / Ort noch unbestimmt) die in diesem Zeitraum eingelöst werden.

Ausnahme:  Verwendung des Gutscheins für Getränke = 16% Umsatzsteuersatz

  1. Begünstigte Unternehmen

Alle Firmen, die Restaurationsleistungen erbringen, dass können neben den klassischen wie

–          Gaststätten, Restaurants

–          Cafés

–          Cateringunternehmen

auch andere wie

–          Bäckereien, Metzgereien

–          Hotels

–          Kantinen, Mensen

sein.

  1. Anwendungszeitraum

Die Änderung / Neuregelung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021.

sofern im laufenden Jahr keine weiteren Änderungen beschlossen werden, gelten ab 01.01.2021 wieder die Steuersätze von 7% und 19%

Ihr Dirk Schulten
Steuerberater