Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Corona-Krise wurden von der Regierung / dem Finanzministerium auch Hilfen in Form von Steuerstundungen, Steuererleichterungen und Anpassungen der Vorauszahlungen zugesagt.
Nachfolgend möchten wir Ihnen aufzeigen welche Hilfen / Erleichterungen bisher beschlossen wurden und wie wir Sie dabei unterstützen können:
Herabsetzung / Anpassung von Steuervorauszahlungen
Die nächsten Vorauszahlungen werden erst am 15.05. (Gewerbesteuer) bzw. am 10.06. (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) zur Zahlung fällig.
Daher besteht aktuell kein akuter Handlungsbedarf.
Wir würden daher vorschlagen, bis Mitte April die Situation zu beobachten und dann im Gespräch mit Ihnen über die notwendigen Herabsetzungsanträge zu entscheiden.
Auf Ihren Wunsch stellen wir natürlich auch vorher Herabsetzungsanträge.
Steuerstundungen
Die Finanzämter wurden angewiesen bereits fällige oder bald fällige Steuernachzahlungen zu stunden, wenn diese bedingt durch die Corona-Krise und dem damit verbundenen Liquiditätsverlust nicht bezahlt werden können.
Sofern Sie davon betroffen sind und wir für Sie einen entsprechenden Antrag stellen sollen, bitten wir Sie uns telefonisch oder per Email zu kontaktieren.
Bei allen wesentlichen Steuernachzahlungen die ab heute festgesetzt werden, werden wir auf Sie zukommen um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Vollstreckungsmaßnahmen, Säumniszuschläge
Bei von Corona betroffenen Unternehmen werden Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Festsetzung von Säumniszuschlägen bis Ende 2020 ausgesetzt.
Sollten diese Maßnahmen bei Ihnen nicht automatisiert von den Finanzbehörden eingestellt werden, bitten wir auch hier um kurze Mitteilung, damit wir entsprechend für Sie tätig werden können.
Informationen / Antworten zum Corona Virus in Bezug auf das Arbeitsverhältnis
Im Anhang erhalten Sie unseren Newsletter „Corona Virus und seine möglichen Folgen“ auf das Arbeitsverhältnis, in dem Fragen hierzu beantwortet und allgemeine Infos gegeben werden.